Niemand, der eine Adult-Seite öffnet, rechnet damit, gezählt, sortiert und vermessen zu werden, doch Analytics hört an der Paywall nicht auf. Am 21. Juli 2026 berichtete AVN, dass zwei getrennte Datenschutzklagen, eine gegen Aylo, die Eigentümerin von Pornhub, und eine gegen Bellesa, vor dem US-Bundesbezirksgericht für den Central District of California weiterlaufen, beide wegen des Einsatzes von Tracking- und Marketing-Werkzeugen auf Adult-Plattformen. Die Vorwürfe sind unbewiesen und die beiden Verfahren haben prozessual nichts miteinander zu tun, doch zusammen gelesen zeigen sie, wohin der nächste Kampf um das Adult-Internet zieht: nicht zu den Inhalten, sondern zu den Besuchern.
Worum geht es in den beiden Verfahren?
Sie teilen das Thema und sonst nichts, und der Unterschied zählt:
- Aylo, vor Richter Wesley L. Hsu: Drei Kläger, Scott Adair, Kent Henderson und Tarris Wallace, machen geltend, das Tracking über Google Analytics und über intern gebaute Werkzeuge von Aylo sei ohne angemessene Einwilligung erfolgt, und berufen sich auf den California Invasion of Privacy Act sowie weitere Datenschutzgesetze. Die Klage wurde beim Los Angeles Superior Court eingereicht und später ans Bundesgericht verwiesen.
- Bellesa, vor Richter John A. Kronstadt: Beklagte sind Bellesa Productions und die US-Tochter, die Kläger treten nur mit Initialen auf. Das Gericht gab der Verteidigung beim Anspruch nach dem Video Privacy Protection Act recht: Die bloße Registrierung löse diesen Schutz nicht aus, wenn ein Teil der Videoinhalte auch für nicht registrierte Besucher frei zugänglich bleibt.
Im Bellesa-Verfahren bestehen die Ansprüche nach dem Electronic Communications Privacy Act von 1986 sowie landesrechtliche Ansprüche fort, darunter Fahrlässigkeit, ungerechtfertigte Bereicherung und Eingriff in die Privatsphäre. AVN berichtet zudem, im vergangenen Sommer seien getrennte Sammelklagen gegen mindestens zwei weitere Adult-Plattformen wegen ähnlicher Vorwürfe zur Datenweitergabe an Google-Tracking-Werkzeuge eingereicht worden.
Warum entscheidet eine Schiedsklausel alles?
Weil Plattformen lieber im Schiedsverfahren streiten als im offenen Gerichtssaal, und ihre Nutzungsbedingungen genau darauf geschrieben sind. Im Aylo-Verfahren sehen die vom Gericht zitierten Bedingungen vor, dass der Federal Arbitration Act gilt und ein Schiedsrichter, nicht ein Gericht, ausschließliche Zuständigkeit für Streitigkeiten hat. Ob die Kläger daran gebunden sind, hängt davon ab, ob sie dem tatsächlich zugestimmt haben, und deshalb ordnete Richter Hsu am 17. Juli einen eng begrenzten Prozess allein zur Tatsachenfrage an, ob sie absichtlich Konten angelegt haben, weil ein echter Streit über erhebliche Tatsachen bestehe. Das ist eine Verweisung, keine Niederlage für eine der Seiten, und ein Termin steht nicht fest. Der Branchenanwalt Corey Silverstein erklärte dazu, die Bindung folge gewöhnlichen Vertragsgrundsätzen: ob der Nutzer einen hinreichend deutlichen Hinweis erhielt und ob er seine Zustimmung klar zum Ausdruck brachte, was den Unterschied zwischen Browsewrap und Clickwrap ausmacht, wobei Letzteres vor Gericht deutlich besser hält.
Was bedeutet das für Creator und ihre Fans?
Drei Dinge, alle praktisch:
- Fan-Privatsphäre ist jetzt ein Rechtsrisiko, nicht nur ein Versprechen. Akzeptieren kalifornische Gerichte, dass Pixel und Analytics auf einer Adult-Seite Datenschutzgesetze auslösen können, wird jede Plattform und jede persönliche Seite, die neben expliziten Inhalten einen Drittanbieter-Tracker lädt, zum möglichen Ziel.
- Deine Hinweise zählen. Anwalt Lawrence Walters nannte die Bellesa-Entscheidung einen bedeutsamen Verteidigungserfolg beim VPPA-Anspruch und betonte, klare und zutreffende Hinweise zu Tracking-Technologien seien nicht bloß gute Praxis.
- Einwilligung hat eine Form. Eine in einem Link vergrabene Klausel schützt weniger als eine ausdrückliche, sichtbare Zustimmung. Wer eine eigene Seite oder ein Link in Bio betreibt, sollte dieser Unterscheidung eine Stunde widmen.
Was ein Abonnent auf einer Plattform privat halten kann und was nicht, ist die Schwesterfrage, beantwortet in Ist OnlyFans anonym? und in Ist OnlyFans sicher?.
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Bewertungen ansehenWie weit kann das reichen?
Im Prinzip weit über Adult-Seiten hinaus. Die strittigen Technologien, Analytics-Skripte und Marketing-Pixel, stecken im Großteil des kommerziellen Netzes, und die Ansprüche stützen sich auf Abhör- und Datenschutzgesetze, die nicht mit Blick auf Adult-Inhalte geschrieben wurden. Zum ersten Ziel macht Adult-Plattformen die Sensibilität der Schlussfolgerung: Zu wissen, dass ein bestimmtes Gerät ein bestimmtes Video gesehen hat, ist ein anderer Datenpunkt, wenn das Video explizit ist. AVN erinnert daran, dass Gerichte im Zappos-Verfahren von 2012 bereits festhielten, dass schwer auffindbare, schwer lesbare und ohne Vorankündigung änderbare Nutzungsbedingungen niemanden binden müssen. Für Creator lautet die praktische Lehre: Die Compliance-Debatte verschiebt sich von dem, was du veröffentlichst, zu dem, wie du misst, wer es gesehen hat.
Analytics hört an der Paywall nicht auf, und Gerichte fangen an zu fragen, wer dem eigentlich zugestimmt hat.
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Häufige Fragen
Worum geht es in den Datenschutzklagen gegen Aylo und Bellesa?
Laut AVN geht es in beiden um den Einsatz von Tracking- und Marketing-Werkzeugen auf Adult-Plattformen. Die Kläger gegen Aylo machen Tracking über Google Analytics und interne Werkzeuge ohne angemessene Einwilligung geltend und berufen sich unter anderem auf den California Invasion of Privacy Act. Im Bellesa-Fall geht es um ähnliche Vorwürfe zur Datenweitergabe. Es sind getrennte Verfahren vor verschiedenen Richtern, die Vorwürfe sind unbewiesen.
Was hat der Richter im Aylo-Verfahren entschieden?
Am 17. Juli 2026 ordnete Richter Wesley L. Hsu einen eng begrenzten Prozess allein zu der Frage an, ob die Kläger absichtlich Konten angelegt haben, was sie an die Schiedsklausel der Nutzungsbedingungen binden würde. Er sah einen echten Streit über erhebliche Tatsachen. Ein Termin steht nicht fest, und über das Tracking selbst ist nichts entschieden.
Was geschah mit dem Anspruch nach dem Video Privacy Protection Act gegen Bellesa?
Das Gericht gab der Verteidigung bei diesem konkreten Anspruch recht: Die bloße Registrierung löse den Schutz nicht aus, wenn ein Teil der Videoinhalte für nicht registrierte Besucher frei zugänglich bleibt. Ansprüche nach dem Electronic Communications Privacy Act von 1986 und nach Landesrecht, darunter Fahrlässigkeit, ungerechtfertigte Bereicherung und Eingriff in die Privatsphäre, laufen weiter.
Betrifft das Creator mit eigener Website?
Möglicherweise. Die Ansprüche betreffen gängige Analytics- und Marketing-Tracker, sodass jede Seite, die neben expliziten Inhalten Drittanbieter-Tracking lädt, dieselbe theoretische Exponiertheit trägt. Die kommentierenden Anwälte betonen klare Hinweise zu Tracking-Technologien und ausdrückliche, sichtbare Einwilligung statt in Links vergrabener Klauseln.
Hinweis. Details beider Verfahren wie von AVN am 21. Juli 2026 berichtet, der einzigen für diese Darstellung verfügbaren Quelle. Es handelt sich um Zivilklagen mit unbewiesenen Vorwürfen: Kein Gericht hat in der Sache entschieden, keine Partei wurde haftbar gemacht, ein strafrechtlicher Aspekt besteht nicht. Die Kläger im Bellesa-Verfahren treten mit Initialen auf und werden hier nicht identifiziert. Die zitierten Anwälte sind externe Kommentatoren, keine Verfahrensbevollmächtigten. Dies ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung. FanChecked ist eine unabhängige Bewertungsplattform und steht in keiner Verbindung zu den genannten Unternehmen.


